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PRIVATRENTE INVEST UND INDEX – ANNAHMERICHTLINIEN KONKRET

Marc Erbach

24. Juli 2024

Geänderte Annahmerichtlinien bei der PrivatRente der Barmenia

Die geänderten Annahmerichtlinien für die PrivatRenten Invest und Index haben bei Ihnen Fragen aufgeworfen – vor allem auch Detailfragen zu bestimmten Konstellationen.


Die Änderung zur PrivatRente Invest Barmenia PrivatRente Index im Überblick:

  • Begrenzung der maximalen Vertragslaufzeit auf 35 Jahre für die Produkte PrivatRente Invest und PrivatRente Index

  • Keine Annahme von versicherten Personen, die jünger als 27 Jahre 0 Monate alt sind

  • Mindestalter der VP bei Rentenbeginn muss 62 Jahre 0 Monate sein

  • Höchstalter der VP bei Rentenbeginn liegt bei 67 Jahren 0 Monate (bzw. 70 Jahren 0 Monate bei Selbstständigen)

  • Prüfung der finanziellen Tragfähigkeit der Beiträge im Neugeschäft


Für das Neu- und Veränderungsgeschäft gilt:

  • ein Monatsbeitrag wird als angemessen betrachtet, wenn er nicht 10% des Nettoeinkommens des Versicherungsnehmers (bei abweichendem Beitragszahler des Beitragszahlers) übersteigt. Dies wird in Abhängigkeit vom ausgeübten Beruf unabhängig von der Beitragshöhe durch entsprechende Gehaltsnachweise in Einzelfällen geprüft

  • bei der Angemessenheitsprüfung auf die 10 % des Nettoeinkommens werden bestehende PrivatRenten Invest / Index berücksichtigt

  • Bei Ehepaaren kann das Nettoeinkommen des Ehepartners bei der Prüfung der 10 %-Grenze hinzugezogen werden. Hier gilt, dass das Einkommen durch Einkommensnachweise des Ehepaares nachzuweisen ist.


Weitere Kriterien für das Neugeschäft:

Bei Neugeschäftsanträgen ab 100 EUR erfolgt eine Prüfung auf die finanzielle Angemessenheit des Beitrags anhand von Einkommensnachweisen. Bei Angestellten reicht hier z. B. die letzte Gehaltsabrechnung vor Antragsstellung bzw. bei Selbstständigen ein objektivierbarer Nachweis z. B. betriebswirtschaftliche Auswertung, Jahresabschlüsse o. A. aus.


Weitere Kriterien für Erhöhungsanträge des laufenden Beitrags (Bestandsgeschäft):

Im Rahmen der zentralseitigen Recherchen von Erhöhungsanträgen ab 30 % im Vergleich zum Vertragsbeginn liegt der Prüfungsfokus auf einer dauerhaften Erfüllbarkeit der Beitragszahlung. Eine Überprüfung der o. a. Kriterien erfolgt anhand eines gültigen und aussagekräftigen Einkommensnachweises des Beitragszahlers. Dies erfolgt unabhängig von dem dann zu zahlenden Beitrag. Zuzahlungen (auch zeitgleich mit dem Vertragsbeginn) werden nicht berücksichtigt.


Verpflichtende Angemessenheits- und Geeignetheits-Prüfung bei der PrivatRente Invest:

In der Geeignetheitsprüfung ist das verfügbare Einkommen (und nicht das Nettoeinkommen) relevant und wird folglich auch abgefragt. Hier ist dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einer Diskrepanz insbesondere bei Geringverdienern kommt. Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Vermittlers, zu prüfen, dass für den zu zahlenden Beitrag ausreichend verfügbares Einkommen vorhanden ist. Liegt dieses unter 10 % des Nettoeinkommens, so gilt der niedrigere Wert.

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